Der Berliner Senat veröffentlicht regelmäßig eine Broschüre mit allgemeinn Informationen zur Allgemeinen Hochschulreife. Hier finden Sie die letzte Version:
Oberstufe an der Refik-Veseli-Schule
Seit dem Schuljahr 2017/18 hat unsere Schule eine Gymnasiale Oberstufe, so dass alle Schüler/innen, die die entsprechende Qualifikation erreichen, auch die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) erwerben können. Unsere Oberstufe umfasst eine 11. Jahrgangsstufe (Einführungsphase).
Die Oberstufe wird im Schulverbund mit der Emanuel-Lasker-Schule in Friedrichshain betrieben.
Ab dem Schuljahr 2024/25 sind folgende Leistungskurs-Kombinationen möglich:
- Englisch – Geschichte
- Englisch – Politikwissenschaften
- Englisch – Bildende Kunst
- Biologie – Geschichte
- Biologie – Politikwissenschaften
- Biologie – Bildende Kunst
- Biologie – Englisch
Unsere pädagogische Koordinatorin ist Frau Scheffller, erreichbar unter: oberstufenkoordination@refik-veseli-schule.eu
Fehlzeiten, Beurlaubungen, Klausuren
1. Fehlzeiten
1.1 Ganze Tage
Am Morgen des 1. Fehltages muss die Stammschule telefonisch informiert werden:
Refik-Veseli-Schule: 22 50 35 11
Emanuel-Lasker-Schule: 29 10 807
Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs muss unverzüglich (am ersten Tag der Wiederaufnahme) eine schriftliche Begründung für das Fehlen (Entschuldigungsschreiben mit eindeutig lesbarem Namen) eingereicht werden:
•Abgabe erfolgt persönlich beim zuständigen Tutor/Klassenlehrer.
•Volljährige Schüler entschuldigen sich selbst.
•Die noch nicht volljährigen Schüler müssen für ihre Fehlzeiten ein Entschuldigungsschreiben der Eltern vorlegen.
•Entschuldigungsschreiben, die später als drei Tage nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs eingereicht werden, können nicht anerkannt werden. Die Fehlzeiten gelten dann als unentschuldigt.
•Für Schüler, die sich nicht am Morgen des ersten Fehltages telefonisch krankgemeldet haben, kann nur ein ärztliches Attest das Fehlen entschuldigen!
1.2 Einzelne Stunden
Das Fehlen in Einzelstunden zu Beginn des Unterrichts muss ebenso begründet werden wie unter Nr. 1.1 dargestellt.
Abmeldungen während des Schultages erfolgen durch die Formulare, die im Sekretariat ausliegen und bedürfen nur bei Attestpflicht eine weitere Entschuldigung!
Eine Verspätung von 20 Minuten gilt als Fehlstunde. Drei Verspätungen zählen als unentschuldigte Fehlstunde.
1.3 Verfahren bei unentschuldigtem Fehlen
Laut VO-GO § 15 können nur Zeugnisnoten erteilt werden, wenn je Schul- oder Kurshalbjahr mindestens sechs Wochen kontinuierlich oder insgesamt mindestens acht Wochen an dem für sie oder ihn verpflichtenden Unterricht teilgenommen hat. Ferienzeiten bleiben bei der Berechnung unberücksichtigt.
Zusatz seit 2023: Die Bildung einer Zeugnisnote ist auch dann möglich, wenn Schüler*innen nicht mindestens sechs beziehungsweise acht Wochen am Unterricht teilgenommen haben, vorausgesetzt, dass der Lehrkraft eine Bewertung pädagogisch möglich ist.
2. Attestpflicht
Die Auflage einer Attestpflicht erfolgt bei „begründeten Zweifeln am Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen“ (AV Schulpflicht Nr. 7 Satz 4) und dadurch immer den Einzelfall betrachtend.
3. Klausur-, LEK- und Referatsversäumnisse
Am Morgen des Klausur- bzw. Referatstages muss die Stammschule vor Beginn der Klausur bzw. des Referats telefonisch informiert werden:
Refik-Veseli-Schule: 22 50 35 11
Emanuel-Lasker-Schule: 29 10 807
Das Fehlen muss durch Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Schulunfähigkeit (Attest), wie unter Nr. 1 beschrieben, entschuldigt werden. Minderjährige Schüler*innen müssen zusätzlich ein Entschuldigungsschreiben mit Unterschrift der Eltern vorlegen.
Das Attest wird zuerst dem Fachlehrer/der Fachlehrerin spätestens drei Werktage nach dem Klausurtermin zur Kenntnis vorgelegt und muss dann beim Klassenlehrer/Tutor abgegeben werden. Die Verantwortung liegt beim Schüler.
Zusatz: Nimmt ein(e) Schüler(in) an einer Klausur teil, ist der/die Schüler*in an diesem Tag schulfähig und somit kann an diesem Tag darüber hinaus stattfindender Unterricht nicht durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden.
Ist ein(e) Schüler(in) längerfristig erkrankt, kann die Teilnahme an einer Klausur nur durch eine tagesaktuelle Gesundschreibung eines Arztes für die Klausurzeit genehmigt werden.
4. Beurlaubungen
Der schriftliche Antrag muss mindestens eine Woche vorher beim Tutor/Klassenlehrer eingereicht werden. Es müssen triftige Gründe vorliegen, z.B.: Gerichtstermin, Einstellungstest, unverschiebbare und notwendige Arzttermine, Trauerfall in der Familie.
Beurlaubungen, die im Zusammenhang mit Ferienzeiten stehen oder länger als drei Tage dauern sollen, müssen beim jeweiligen Schulleiter beantragt werden. Die Entscheidung über Triftigkeit der Gründe liegt bei der Schule.
Sind Klausurtermine betroffen, können keine Beurlaubungen genehmigt werden.
5. Täuschungsversuche bzw. Täuschungen bei Klausuren und Klausurersatzleistungen
Werden während einer Klausur unerlaubte Hilfsmittel bei einem Schüler entdeckt, wird die Arbeitszeit beendet und die Klausur mit der Note 6 / 0 Punkte bewertet.
Werden in Klausuren, Portfolios und Klausurersatzleistungen Texte oder Materialen, die geistiges Eigentum anderer sind, nicht als Quelle gekennzeichnet, wird die Arbeit mit 0 Punkten bewertet (Plagiat).
Prüfungsplan Abitur 2024
Die fünfte Prüfugskomponente im Abitur (5. PK)
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