Standort: Rotes Haus

Die Oberstufe unserer Schule hat seit dem Schuljahr 2023/24 ein neues, Zuhause im Roten Haus der Nürtigen Grundschule gefunden. Hier findet der Unterricht der Klassen 11 bis 13 statt.
Wir bieten unseren Oberstufenschülerinnen die nötige Fokussierung, um sich gezielt auf die Anforderungen des Abiturs vorzubereiten. Diese Zusammenarbeit fördert außerdem die Gemeinschaft im Kiez und zwischen den Schulen.
Der Zugang der Schüler*innen erfolgt über den Parkplatz in der Audre-Lorde-Straße.


Oberstufe im Verbund
bedeutet, dass wir mit der Emanuel-Lasker-Schule https://els-schule.de/oberstufe/kurzportrait-kontakt/ in der Oberstufe kooperieren und gemeinsam Kurse anbieten.
Fehlzeiten und Attestpflicht
Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs nach einer Fehlzeit ist unverzüglich eine schriftliche Entschuldigung für das Fehlen bei der/dem Tutorin oder bei der Klassenleitung vorzulegen. Entschuldigungen, die später als drei Tage nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs eingereicht werden, werden nicht anerkannt. Die Fehlzeiten gelten dann als unentschuldigt. Entschuldigungen oder Atteste sind stets im Original bei der/dem Tutorin oder bei der
Klassenleitung abzugeben.
Abmeldungen während des Schultages erfolgen über WebUntis an die/den Tutorin oder Klassenlehrkraft. „Werden für das Fernbleiben vom Unterricht oder für das Nichterbringen von Leistungen Gründe genannt, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, so sind diese unverzüglich darzulegen. Die Schule kann die Vorlage eines geeigneten Nachweises, in Krankheitsfällen eines ärztlichen Attestes, verlangen.“ (VO-GO § 3, Abs. 3) Die Auflage einer Attestpflicht erfolgt bei „begründeten Zweifeln am Fernbleiben aus gesundheitlichen Gründen“ (AV Schulbesuchspflicht § 10 Abs. 5). Die Attestpflicht wird von den Klassenlehrinnen bzw. Tutorinnen ausgesprochen und gilt im Einzelfall bis zum Ende des jeweiligen Halbjahres. Eine Zeugnisnote kann nur gebildet werden, wenn eine Schüler*in je Schul- oder Kurshalbjahr mindestens sechs Wochen kontinuierlich oder insgesamt mindestens acht
Wochen an dem für sie oder ihn verpflichtenden Unterricht teilgenommen hat. Abweichend hiervon kann eine Note auch dann gebildet werden, wenn dies auf Grund der vorliegenden Bewertungen pädagogisch möglich ist. (VO-GO § 15, Abs. 4)
Beurlaubungen
Ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung ist spätestens eine Woche vorher bei der/dem Tutorin oder bei der Klassenleitung einzureichen. Es müssen triftige Gründe (z. B. ein Gerichtstermin, ein Einstellungstest oder ein nicht verschiebbarer Arzttermin) vorliegen. Für Fahrschultermine werden Schülerinnen nicht beurlaubt. Über Beurlaubungen, die länger als drei Tage dauern, entscheidet die Schulleitung. Anträge müssen in diesem Fall direkt bei der Schulleitung eingereicht werden. Für Klausurtermine werden keine Beurlaubungen genehmigt. Bei Trauerfällen stimmen sich Schülerinnen mit ihren Tutorinnen oder Klassenlehrkräften ab.
Leistungsüberprüfungen
Der Prüfungsraum darf für Toilettengänge frühestens 60 Minuten nach Klausurbeginn verlassen werden. Toilettengänge werden von der aufsichtsführenden Lehrkraft mit rotem Kürzel im Klausurtext und im Klausurprotokoll vermerkt. Das Fehlen bei Klausuren muss durch die Vorlage eines Attests entschuldigt werden. Das Attest wird spätestens am dritten Tag nach der Klausur per WebUntis-Nachricht bei der Oberstufenkoordination eingereicht. Direkt nach der Wiederaufnahme des Schulbesuches wird das Attest zusätzlich im Original bei der/dem Tutorin oder bei der Klassenleitung abgegeben. Ohne Attest besteht kein Anspruch auf einen Nachschreibetermin. In diesem Fall wird die Klausur mit 0 Notenpunkten bewertet. Nachschreibetermine finden grundsätzlich am Samstagvormittag um 9:00 Uhr statt. Werden während oder bei der Korrektur einer Klausur unerlaubte Hilfsmittel bei Schülerinnen entdeckt, wird die Klausur mit 0 Notenpunkten bewertet. Alle weiteren Klausuren werden in der ersten Reihe geschrieben. Werden fremde geistige Leistungen ohne Quellenangabe als eigene ausgegeben, wird die Arbeit ebenfalls mit 0 Notenpunkten bewertet.

